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Resolution des Kurultai des Krimtatarischen Volkes

Der Kurultai (Große Rat) des Krimtatarischen Volkes hat sich an die Vereinten Nationen, den Europarat, die Europäische Union, die OSZE, die OIC (Organisation der Islamischen Zusammenarbeit), die Völker, Parlamente und Regierungen der Staaten gewandt mit dem Aufruf, das Recht des Krimtatarischen Volkes auf Selbstbestimmung in ihrem historisch angestammten Gebiet – der Krim – zu schützen.

So steht es in der Resolution VI des Kurultai des Krimtatarischen Volkes „ÜBER DIE REALISIERUNG DES RECHTS DES KRIMTATARISCHEN VOLKES AUF SELBSTBESTIMMUNG AUF SEINEM HISTORISCH ANGESTAMMTEN TERRITORIUM – DER KRIM“, angenommen am 29. März 2014 beim zweiten außerordentlichen Nationaltag der Krimtataren.

Die Mehrheit der Delegierten des Kurultai in seiner 6. Einberufung befürworteten den angegebenen Beschluss. Für die Annahme stimmten 212 der Delegierten, bei 1 Gegenstimme und 4 Enthaltungen.

Der ungekürzte Text der Resolution des 6. Kurultai des krimtartarischen Volkes:
ÜBER DIE REALISIERUNG DES RECHTS DES KRIMTATARISCHEN VOLKES AUF SELBSTBESTIMMUNG AUF SEINEM HISTORISCH ANGESTAMMTEN TERRITORIUM – DER KRIM

Am 16. März 2014 fand auf der Krim ein „Referendum über den Status der Krim“ statt, unter Berufung auf dessen Resultat wurde am 18. März 2014 in Moskau der „Vertrag zwischen der Russischen Föderation und der Republik Krim über die Aufnahme der Republik Krim in die Russische Föderation die Bildung neuer Subjekte innerhalb der Russischen Föderation“, und am 21. März 2014 wurden das Föderale Verfassungsgesetz „Über die Aufnahme der Republik Krim in die Russische Föderation die Bildung neuer Subjekte innerhalb der Russischen Föderation – Republik Krim und die Stadt von föderaler Bedeutung Sevastopol“ sowie das Föderationsgesetz „Über die Ratifizierung des Vertrags zwischen der Russischen Föderation und der Republik Krim über die Aufnahme der Republik Krim in die Russische Föderation die Bildung neuer Subjekte innerhalb der Russischen Föderation“, angenommen.

Beginnend am 27. Februar 2014, alle Etappen, die mit der Verkündung, Vorbereitung und Durchführung des „Referendums über den Status der Krim“, gingen einher mit einer rechtlichen Farce von Seite seiner Organisatoren sowie mit einem Einmarsch von Truppen und Militärtechnik sowie der Abriegelung der Krim anstelle der freien Ein- und Ausreise.

Besondere Anspannung und Unruhe in der Gesellschaft der Krim verursachten in dieser Zeit verschiedene paramilitärische Organisationen wie zum Beispiel die „Freunde der Krim“ und „Selbstverteidigungskräfte“, verstärkt unter anderem durch in die Krim gereiste Kosaken aus den Grenzregionen der Russischen Föderation.

Unter dem Eindruck der bestehenden realen Gewaltdrohung gegen die Bewohner der Krim, deren Position in der Frage über den Status der Krim sich von den Positionen derjenigen, die das „Referendum über den Status der Krim“ organisierten und durchführten, unter dem Eindruck, dass eine allumfassende Diskussion des Referendums und der dadurch aufkommenden Fragen nicht möglich war, die Gesellschaft der Krim dazu nicht genug Zeit bekam,rief das Medschlis des Krimtatarischen Volkes alle Krimtataren und Bewohner anderer Nationalitäten auf, alle Schritte zur Vorbereitung und Durchführung des „Referendums über den Status der Krim“ zu boykottieren und am Tag der Abstimmung nicht zu den Wahlbüros zu gehen.

Eine objektive Analyse des Verlaufs der Abstimmung am 16. März 2014 in den Wahlbüros bezeugt, dass eine überwältigende Mehrheit der wahlberechtigten Krimtataren dem Aufruf des Medschlis des Krimtatarischen Volkes folgte und nicht an dem „Referendum“ teilnahm.

Ebenso nahmen viele Bewohner der Krim anderer Nationalitäten nicht an der Abstimmung teil.

KURULTAI DES KRIMTATARISCHEN VOLKES:

– ausgehend davon, dass die Änderung des Status der Krim ohne Zustimmung und ungeachtet des deutlich ausgesprochenen Willens des Krimtatarischen Volkes – dem indigenen Volk der Krim;

– basierend auf den allgemein anerkannten Normen internationaler Dokumente, die das Recht auf Selbstbestimmung garantieren – der Charta der UNO, der Resolution 1514 (XV) der Generalversammlung der UNO vom 14. Dezember 1960, dem internationalen Pakt über ökonomische, soziale und kulturelle Rechte und dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 16. Dezember 1966, der Deklaration über die Prinzipien des internationalen Rechts, welche die freundschaftlichen Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen Staaten behandelt in Übereinstimmung mit der Charta der UNO, angenommen am 24. Oktober 1970 und anderen;

– sich stützend auf die Deklaration der UNO „Über die Rechte indigener Völker“ vom 13. September 2007, welches folgende Punkte vorsieht:

a) das Recht indigener Völker auf Selbstbestimmung (Artikel 3),
b) das Recht indigener Völker auf Autonomie und Selbstverwaltung (Artikel 4),
c) das Recht indigener Völker auf voll berechtigte Teilhabe – insbesondere an Wahlen – am politischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Leben des Staates, in dem sie leben (Atikel 5),
d) dass keine Kriegshandlungen auf dem Territorium eines indigenen Volkes ohne dessen Zustimmung oder Bitte geführt werden dürfen (Artikel 30),
e) das Recht indigener Völker auf Zugang zu gerechten Schlichtungsverfahren zur schnellen Lösung von Konflikten und Streitigkeiten mit Staaten und anderen Seiten (Artikel 40);

– basierend auf der Deklaration über die Volkssouveränität des Krimtatarischen Volkes, verabschiedet durch den 2. Kurultai des Krimtatarischen Volkes vom 28. Juni 1991;

– das strikte Streben nach Verbesserung und weiterer Entwicklung der Beziehungen zwischen den Krimtataren und allen ethnischen Gruppen, die auf der Krim leben, auf der Grundlage des wechselseitigen Respekts, der Anerkennung der Menschen- und Bürgerrechte und -interessen, der gleichberechtigten Beobachtung politischer, ökonomischer, kultureller, religiöser und weiterer gesetzlich zugesicherter Rechte,

BESCHLIEßT:

1. Den Beginn politischer und rechtlicher Vorgänge zur Begründung (dem Aufbau) der national-territorialen Autonomie des Krimtatarischen Volkes auf seinem historisch angestammten Territorium – der Krim – bekannt zu geben.

2. Wird der Medschlis des Krimtatarischen Volkes beauftragt in Kontakt mit internationalen Organisationen – der UNO, dem Europarat, der OSZE, der OIC, den Parlamenten und Staatsregierungen zu allen Fragen der Sicherstellung der Rechte das Krimtatarischen Volkes auf Selbstbestimmung auf seinem historisch angestammten Territorium – der Krim – aufzunehmen.

DER KURULTAI DES KRIMTATARISCHEN WENDET SICH AN
die UNO, den Europarat, die Europäische Union, die OSZE, die OIS, an die Völker, die Parlamente und Staatsregierungen mit dem Aufruf das Recht des Krimtatarischen Volkes auf Selbstbestimmung auf seinem historisch angestammten Territorium – der Krim – zu schützen

Verabschiedet auf der zweiten außerordentlichen Sitzung des Kurultai des Krimtatarischen Volkes
29. März 2014,
Bachtschyssaraj, Krim

Quelle: https://www.facebook.com/photo.php?fbid=519336528176836&set=a.224195434357615.44473.100003014807127&type=1&theater

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